Страноведение немецкого языка

Автор работы: Пользователь скрыл имя, 06 Декабря 2011 в 18:43, курс лекций

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Данное учебное пособие содержит лингвострановедческий материал, который поможет учащимся ближе познакомиться со страной изучаемого языка. Предлагаемый материал способствует созданию у студентов лексической базы, необходимой для последующей самостоятельной работы с материалами подобной тематики

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DEUTSCHLAND und OSTERREICH heute.doc

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     Bildung und  Wissenschaft

   Nach dem zweiten Weltkrieg gab es auch auf dem Gebiet des Schulwesens eine totale Zerstörung; kein Pädagoge durfte hoffen, daß es gelingen könnte, die Schulraumnot zu beseitigen und einen halbwegs normalen Unterricht einzurichten. Von den 413 Schulgebäuden der Wiener Schulen mit ihren 4630 Klassenräumen waren 36 zerstört, 68 schwer und 112 leichter beschädigt und weitere 95 in Spitäler oder Amte umgewandelt. Die Lehrer halfen bei der Instandsetzung der Schulhäuser eifrig mit, räumten den Schutt weg und reparierten mit Karton und Holzplatten Fenster und Türen. Viel stärker als alle materielle Not wog aber das geistige Erbe des Faschismus. Die Werte der demokratischen Gesellschaftsordnung waren aus den Schulen verbannt gewesen. Nationalismus und Rassenhetze, Mißachtung aller fremden Völker waren die ideologischen Grundlagen für die Erziehungsaüfgäben der faschistischen Schule. Der Fachunterricht stand auch im Dienste ;der nationalistischen und chauvinistischen Erziehung. Es war daher die. wichtigste Aufgabe des Staates, die Lehrerschaft aller Schularten für eine durchaus neue, humanistische und demokratische Erziehung zu gewinnen. Die meisten Lehrer waren sich dieser verantwortungsvollen Aufgabe bewußt und suchten nach neuen Wegen in Unterricht und Erziehung. In der Thematik der damaligen Lehrerkonferenzen zeigt sich das Ringen um neue Ziele für die österreichische Schule und um eine neue Einstellung zur Erziehungs- und Unterrichtsarbeit.

    Schon im Jahre 1946 behandelte man das Thema „Die Erziehungsaufgaben der Schule in Österreich"; 1947 wurde mit dem Thema „Die Erziehung zum Bürger der demokratischen Republik Österreich" und mit dem grundlegenden Fragenkreis „Demokratie und Schuldisziplin" fortgesetzt. Nach einer theoretischen Vorarbeit stellten die Lehrerkonferenzen 1948 unter der Devise „Arbeitsschule — Gemeinschaftsschule — Bildungsschule" ein Progrämm auf, das sich zu den Grundsätzen des Arbeitsunterrichts, der Gemeinschaftserziehung und der individuellen Betreuung jedes Schülers bekannte.

    In der Nachkriegsperiode wurde in Österreich, wie in vielen Ländern (Europas), das bestehende Volksbildungssystem einer scharfen Kritik unterzogen. Die beiden großen Parteien Österreichs (Österreichische Volkspartei und Sozialistische Partei) traten noch im Jahre 1945 in Verhandlungen ein um das österreichische Schulwesen neu zu regeln. Wegen der starken Kultur- und schulpolitischen Gegensätze schien aber zunächst unmöglich, diese Verhandlungen erfolgreich abzuschließen. Erst 1962 gelang es den führenden Schulpolitiken beider Parteien einen Kompromiß zu erzielen, sodaß das Schulgesetzwerk 1962 im     Parlament eine überwältigende Mehrheit fand.

    Das Kernstück des Schulgesetzwerkes 1962 ist das Schulogranisationsgesetz. Es legt die Aufgabe der österreichischen Schule in folgender Weise fest:

    „Die österreichische Schule hat die Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten sowie nach den Werten des Wahren, Guten und Schönen durch einen ihrer Entwicklungsstufe und ihrem Bildungsweg entsprechenden Unterricht mitzuwirken. Sie hat die Jugend mit dem für das Leben und den künftigen Beruf erforderlichen Wissen und Können auszustatten und zum selbsttätigen Bildungserwerb zu erziehen.

   Die jungen Menschen sollen zu gesunden, arbeitstüchtigen, pflichttreuen und verantwortungsbewußten Gliedern der Gesellschaft und Bürgern der demokratischen ünd bundesstaatlichen Republik Österreich herangebildet werden. Sie sollen zu selbständigem Urteil und sozialem Verständnis geführt, dem politischen und weltanschaulichen Denken anderer aufgeschlossen sowie befähigt werden, am Wirtschafts- und Kulturleben Österreichs, Europas und der Welt Anteil zu nehmen und in Freiheits- und Friedensliebe an den gemeinsamen Aufgaben der Menschheit mitzuwirken."

     Es ist aber ein Loslösen von der Realität eines Landes, wenn man denkt, die Jugend zu einem „Wahren, Guten und Schönen" an sich erziehen zu können. Tatsächlich legen die herrschenden Klassen fest, was das „Wahre, Gute und Schöne" ist. Zu welchem „politischen und weltanschaulichen Denken" sollen die jungen Menschen befähigt werden? Es ist zu betonen, daß der Schulunterricht in Österreich mit der Religion und kirchlichen Einrichtungen, mit dem politischen Klerikalismus bis jetzt verbunden ist. Das Schulgesetzwerk 1962 enthält das Religionsunterrichtsgesetz, welches festlegt, daß für alle Schüler, die einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgemeinschaft angehören, der Religionsunterricht ihres Bekenntnisses Pflichtgegenstand ist. Schüler unter 14 Jahren können von ihren Eltern von der Teilnahme am Religionsunterricht abgemeldet werden; Schüler über 14 Jahre können eine solche Abmeldung selbst vornehmen.

    Obwohl der Bundeskanzler Dr. Josef Klaus in seiner Regierungserklärung vom 20. April 1966 die Priorität von Bildung und Forschung für das Programm der Regierung der österreichischen Republik statuierte, hat er betont, daß die Zukunft des Staates entscheidend davon abhängt, welche Grundsätze die Jugend mit auf ihren Lebensweg bekommt. Hier haben, seiner Meinung nach, neben dem Elternhaus und der Schule vor allem die Religionsgemeinschaften eine wichtige Aufgabe zu erfüllen. Der Staat und die Kirchen sind nicht nur Vertragspartner, sondern ist der Staat in hohem Maße auf die sittliche Substanz angewiesen, die zu erhalten und zu mehren das Anliegen der Kirchen ist.

     Die österreichische Schule ist eine Schule, in der die demokratischen Grundsätze der Einheitlichkeit, der Weltlichkeit und der vollen Unentgeltlichkeit des Schulwesens (es gibt viele öffentlich anerkannte Privatschulen) gesetzlich nicht festgelegt sind.

   Das Schulpflichtgesetz bestimmt, daß die Schulpflicht eines Kindes am 1. September nach Vollendung seines 6. Lebensjahres beginnt und neun Schuljahre dauert.

    In Österreich besteht eine neunjährige Schulpflicht ab dem 6. Lebensjahr. In der vierjährigen Grundschule wird ab der 3. Klasse eine Fremdsprache gelehrt. Die Lehrpläne der Klassen 5-8 der sich daran anschließenden Unterstufen der verschiedenen Schulformen (allgemeinbildende höhere Schule, Hauptschule, Volksschuloberstufe) stimmen überein, so dass ein Wechsel zwischen den Schulen möglich ist.

   Mit der Verlängerung der Schulpflicht auf neun Jahre wurde der Polytechnische Lehrgang als neue Schulart eingeführt: er dauert ein Jahr und hat die Aufgabe, bei jenen Schülern, die keine mittlere oder höhere Schule besuchen und nicht in der Volks-, Haupt- oder Sonderschule verbleiben, die allgemeine Grundbildung im Hinblick auf das praktische Leben und die künftige Berufswelt zu festigen und sie durch eine entsprechende Berufsorientierung auf die Berufsentscheidung vorzubereiten, Absolventen der Hauptschule werden nach einem polytechnischen Jahr auf eine Berufsausbildung vorbereitet. Sie können ihre Schullaufbahn aber auch in der vierjährigen Oberstufe einer allgemeinbildenden höheren Schule oder an einer fünfjährigen berufsbildenden höheren Schule fortsetzen; beide schließen mit der Reifeprüfung (Matura) ab, die zum Studium berechtigt.

    Hochschulen

Österreich besitzt zur Zeit 16 Hochschulen, darunter 4 Universitäten, 7 wissenschaftliche Hochschulen und 5 Kunsthochschulen. Neben den Hochschulen existieren Kollegs und Akademien, die sich besonders um die Ausbildung von Pädagogen kümmern. Zum Wintersemester 2000/01 wurden Studiengebühren eingeführt. Seit 2002 greift ein neues Universitätsgesetz, wonach diese nach privatwirtschaftlichen Prinzipien arbeiten sollen; der Beamtenstatus für Professoren wurde abgeschafft.

     Die vier Universitäten (in Wien — gegründet 1365, in Graz — 1585, in Innsbruck — 1669-1677, in Salzburg — 1619, wiedererrichtet 1962) verfügen über die traditionellen Fakultäten für katholische Theologie, Rechtwissenschaften und Philosophie (einschließlich der Naturwissenschaften), außerdem Wien, Graz und Innsbruck über die Medizin. In Wien gibt es eine evangelischtheologische Fakultät, in Innsbruck — eine Fakultät für Bauingenieurwesen und Architektur angegliedert, die mit Wintersemester 1969/70 ihren Betrieb aufnahm.

    An zwei Technischen Hochschulen (in Wien — 1815, in Graz— 1872) gibt es Fakultäten für Bauingenieurwesen und Architektur, Maschinenwesen und Elektrotechnik sowie für Naturwissenschaften. Die Hochschule für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften in Linz (gegründet 1962) gliedert sich in eine Fakultät für Rechts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften und eine technisch-naturwissenschaftliche Fakultät.

    In Wien befinden sich 8 Hochschulen. Die langjährige Tradition Wiens als Universitätsstadt gründet sich auf große wissenschaftliche Leistungen, auf die die Wiener Universität in ihrer sechshundertjährigen Geschichte zurückblicken kann. Vor allem im 19. und 20. Jahrhundert haben Wiener Professoren und Forscher an der Entwicklung der Wissenschaften regen Anteil. Davon zeugen die Wiener Medizinische Schule, die Schule der Architektur, der Rechtswissenschaft, die Wiener Schule der Geographie und der Kunstgeschichte.

     In Wien studieren 60% aller in- und ausländischen Hörer der österreichischen Hochschulen. In den letzten Jahren stieg die Hörerzahl an der Universität Wien und an der Technischen Hochschule auf das Dreifache an. Dieser Massenandrang von Studierenden in Zusammenhang mit dem wechselnden Bedarf an Akademikern führt zu einer Unsicherheit, während der Raummangel und die fehlenden Dotationen den Studientrieb schwer belasten. Da der Wandel in der Hochschuldidaktik die großen Vorlesungen zurückdrängt und an ihrer Stelle dem Seminarbetrieb größere Bedeutung beimißt, reichen die Hochschullehrer nicht aus, um den Lehrbetrieb im gesamten Umfang befriedigend sicherzustellen.

     Nach der Beseitigung der Kriegsschäden wurden in Wien ein neues Gebäude für die Universität und ein Institut für Maschinenwesen für die Technische Hochschule errichtet. Mehrere Projekte sind in Vorbereitung, von denen die Schaffung eines Universitätsviertels zwischen Währinger Straße, Spitalgasse und Alser Straße  größte Bedeutung hat. Die Zahl der Studierenden vergrößert sich ständig. Eine große Diskrepanz im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung findet sich bei den Schülern und Studenten, die aus ländlichen Siedlungen und aus Arbeiterfamilien stammen. Der Anteil der Arbeiterkinder unter den Studierenden an den Hochschulen übersteigt nirgends mehr als 7%; der der Bauernkinder ist noch niedriger.

   Wer sein Kind in eine Fachschule oder in eine Höhere Schule schicken will, muß mit zusätzlichen Ausgaben rechnen, die ihm erspart bleiben, wenn er sich mit dem Besuch der Pflichtschule begnügt.

   Schon in 70er Jahren berichtete die „Volksstimme", daß an den Hochschulen Österreichs nur sieben von 100 Studenten aus der Arbeiterklasse stammen. Von 100 Zehn- bis Vierzehnjährigen besuchen durchschnittlich nur 17 die allgemeinbildende höhere Schule, 63 die Hauptschule und 17 gar nur die Voiksschuloberstufe. „Gibt es unter den Kindern der Arbeiterklasse, der ländlichen Bevölkerung so viele Unbegabte, so viele Dumme? Oder gibt es noch ausgeprägte Bildungsprivilegien, eine krasse soziale und regionale Diskriminierung im Bildungswesen?"— wird gegenwärtig gefragt.

   Die Hochschüler organisieren sich in der österreichischen Hochschülerschaft (ÖHS), einer Körperschaft mit studentischer Selbstverwaltung unter der Aufsicht der Rektoren. Jeder österreichische Student ist auf Grund des Hochschülerschaftsgesetzes von 1950 Mitglied dieser Körperschaft und hat damit dort das aktive und passive Wahlrecht. Die Hochschulwahlen finden alle 2 Jahre statt und bestimmen die Zusammensetzung der mit der Selbstverwaltung beauftragten Ausschüsse. Jede Hochschule hat ihren Hauptausschuß, der sich aus Fachschaftsleitern, Zusatzmandataren und Referenten zusammensetzt. Oberstes Organ der Hochschülerschaft ist der „Zentralausschuß des ÖHS" in Wien, der sich aus den Vorsitzenden der Hauptausschüsse und den Zusatzmandataren für den Zentralausschuß zusammensetzt. Es bestehen Sozial-, Kultur-, Presse-, Gesundheits-, Sport-, Wirtschafts-, Personal- und Auslandsreferate. Die ÖHS wirkt bei Verleihung von Stipendien, Befreiung von Studiengebühren und Disziplinarverfahren gegen Studierende mit. 
 
 
 

                           Fragen zum Thema

1. Aus welchen Bundesländern wird der Bundesstaat Österreich gebildet ?

2. Wer übt die exekutive Gewalt in dem Staat aus ?

3. Was stellt die Bundesverfassung  in Bezug auf die

     Gesellschaftsordnung Österreich fest?

4. Was ist der Ballhausplatz für Österreich ?

5. Wie wirkt die von der Bundesverfassung verkündete

    „Gleichheit" in Österreich ?

6. Welche politische Parteien Österreichs können Sie nennen ?

7. Ab welchem Alter sind die Österreicher wahlberechtigt ?

8. Was bedeutet das Proportionalsystem beim Wahlen ?

9. Wieviel Jahre beträgt die Amtszeit des Bundespräsidenten ?

10, Welche Nationalitäten außer Österreicher (Deutschen) wohnen

in Österreich ?

11. Was bedeutet das Wort Binnendeutsch ?

12. Was ist für den Österreicher die Schriftsprache des Landes ?

13.  Welche ideologischen Grundlagen für die Erziehungsaufgäben

     herrschten in den faschistischen Schulen Österreich ?

14. Was bestimmt das Schulpflichtgesetz Österreich ?

15.Was betonte in seiner Regierungserklärung vom 20. April 1966

     der ehemalige Bundeskanzler Dr. Josef Klaus ?

16. Welche Universitäten Österreich gelten als die ältesten ?

17. Warum nennt man Wien eine Universitätsstadt ?

18. Was bedeutet die österreichische Hochschülerschaft ? 
 

                      Aufgaben zum Thema. 

1. Berichten Sie über das Verwaltungssystem Österreichs. Was können Sie uns über die Befugnisse der Hauptmacht erzählen? Vergleichen Sie sie mit denen in Deutschland und Russland.

2. Informieren Sie uns über das österreichische Parlament.  Vergleichen Sie seine Tätigkeit mit deren in Deutschland.

3. Erklären Sie uns den Ausdruck „Die Geschicke Österreichs werden vom Ballhausplatz in Wien aus gelenkt.“.

4. Erzählen Sie über die Gewerkschaften und Regierungsparteien Österreich. Äußern Sie Ihre Meinung über die Veränderung der Grundlinie in der Politik der Regierung, wenn eine Partei die andere wechselt.

5. Sprechen Sie über den Verlauf der Parlamentswahlen in Österreich. Vergleichen Sie ihn mit Deutschland und Russland.

6. Berichten Sie über die Wahlpflicht in den Bundesländern Österreichs.

7. Versuchen Sie Deutsch in Österreich zu charakterisieren. Sprechen Sie kurz von Hauptunterschieden.

8. Charakterisieren Sie die Lage der Bildung und Wissenschaft nach dem zweiten Weltkrieg in Österreich. Nennen Sie die Hauptschwierigkeiten, die Ihrer Meinung nach, den normalen Arbeitsverlauf in den Schulen und Hochschulen stören.

9. Berichten Sie über die Versuche der Regierung und anderen Behörden das Bildungssystem in Österreich zu verbessern.

10. Sprechen Sie über das Kernstück des Schulgesetzwerkes 1962 und über die Aufgabe der österreichischen Schulen, die dort festgelegt wurden.

11. Das Schulgesetzwerk 1962 enthält das Religionsunterrichtsgesetz, welches festlegt, dass für alle Schüler, die einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgemeinschaft angehören, der Religionsunterricht Pflichtgegenstand ist, Äußern Sie Ihre Meinung darüber.

12. In österreichischen Schulen wurde der Polytechnische Lehrgang als eine neue Schulart eingeführt. Versuchen Sie es kurz zu beschreiben (klar machen).

13. Machen Sie einen Überblick über das österreichische Hochschulwesen. Äußeren Sie Ihre Meinung darüber.

14. Sprechen Sie über die Diskrepanz im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung bei den Schülern und Studenten.  

                                          Wir diskutieren.

1.Wenn ein Land nach dem 2. Weltkrieg ein neutrales Land erklärt wurde, soll es in unserer Zeit weiter Neutralität beachten, oder soll sich dieses Land unbedingt einem Block anschliessen. ( mindestens einen Verbündeten finden). Bestätigen Sie Ihre Meinung.

2. In den Schulen von vielen Ländern Europas gibt es als Fach der Religionsunterricht Ist es nötig, solch ein Schulfach in der Schule zu haben ? Äußern Sie Ihre Meinung dazu. Versuchen Sie Ihre

Stellungnahme zu begründen. 
 

                         Wortschatz zum Thema 

Landeshauptmann n — глава земельного правительства

errechnen vt —рассчитывать, вычислять; получить в результате

    расчётов [вычислений]

unterstehen vi D подчиняться ( кому-л. ), быть в подчинении

    [под началом] ( у кого-л. ) dem Kulturministerium unterstehen

  • подчиняться министерству культуры, находиться в

    ведении  министерства культуры

Bezirkshauptmannschaft f — окружное управление (Австрия)

Gemeinde n — община

Gemeindeverwaltung f —общинное [коммунальное] управление

Gemeinderat m — совет общины

fungieren vi  —1) действовать 2) исполнять обязанности

    als stellvertretender Direktor fungieren — исполнять  

    обязанности заместителя директора

Befugnisse f — полномочия Befugnisse einräumen [erteilen] —
    предоставлять полномочия;

Nationalrat m — Национальный совет (Нижняя палата

    парламента)

Bundesrat m — 1) бундесрат; федеральный совет

    ( представительство  земель; ФРГ, Австрия )

Stimmabgabe f — голосование

Proportionalsystem n —система пропорциональных выборов

zur Genehmigung vorlegen   —    представить для утверждения

    (одобрения)

exekutive / vollziehende Gewalt — исполнительная власть

ausüben vtосуществлять ( право ), пользоваться ( правом );

    практиковать

Geschick n -( e) , -e — судьба, участь, рок

    irdische Geschicke — участь земного ( быть преходящим )

    sich in sein Geschick ergeben — подчиниться своей судьбе,

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