Страноведение немецкого языка

Автор работы: Пользователь скрыл имя, 06 Декабря 2011 в 18:43, курс лекций

Описание работы

Данное учебное пособие содержит лингвострановедческий материал, который поможет учащимся ближе познакомиться со страной изучаемого языка. Предлагаемый материал способствует созданию у студентов лексической базы, необходимой для последующей самостоятельной работы с материалами подобной тематики

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DEUTSCHLAND und OSTERREICH heute.doc

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    Neue Staatsaufgaben führten zur Schaffung weiterer Ministerien, etwa für Bildung, Forschung und Technologie und vor allem für Umwelt.

    Manche Ministerien haben lediglich die Aufgabe, Gesetze und die entsprechenden Rechtsverordnungen zu erlassen, anderen unterstehen außerdem Verwaltungsbehörden. Das Kabinett ist ein Kollegium gleichberechtigter Minister.

Die wichtigsten Entscheidungen werden seit langem in informellen Gremien getroffen. Schon die Regierungserklärung, die ausführliche Darlegung des Programms einer neuen Regierung zu Beginn der Legislaturperiode, wird in einer Koalitionsvereinbarung ausgehandelt. Danach tritt bei politischem Entscheidungsbedarf die Koalitionsrunde zusammen. Ihr gehören neben dem Kanzler, einigen Ministern, den Fraktionsvorsitzenden der Koalitionsparteien, weitere einflussreiche Abgeordnete und einige Spitzenbeamte an. Dieses Gremium berät anstehende Gesetzvorhaben, wichtige politische Weichenstellungen und die dabei anzuwendende Strategie und schlichtet Konflikte zwischen den Koalitionspartnern.

Parteien. In der modernen Demokratie haben miteinander konkurrierende politische Parteien konstitutive Bedeutung. Für eine bestimmte Zeit gewählt, erfüllen sie politische Führungsaufgaben und Kontrollfunktionen. Die Parteien spielen eine maßgebliche Rolle bei der Gestaltung der Politik.

     Dem trägt das Grundgesetz Rechnung, das den Parteien einen eigenen Artikel (Art. 21) widmet. Er bestimmt: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft ihrer Mittel öffentlich Rechenschaft geben."

   Seit den ersten gesamtdeutschen Wahlen 1990 sind im Deutschen Bundestag sechs Parteien vertreten. Es sind dies: die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), die Freie Demokratische Partei (FDP), die Christlich Soziale Union (CSU), die Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) und die Listenverbindung Bündnis 90/Die Grünen. Die CDU hat keinen bayerischen Landesverband, während die CSU nur in Bayern auftritt. Im Bundestag bilden CDU und CSU jedoch eine gemeinsame Fraktion. SPD, CDU, CSU und FDP entstanden zwischen 1945 und 1947 in den westlichen Bundesländern. Die SPD war eine Wiedergründung der gleichnamigen, früher hauptsächlich von Arbeitnehmern gewählten Partei, die 1933 vom Hitler-Regime verboten worden war. Die anderen Parteien waren Neugründungen. Die christlichen Parteien CDU und CSU sprachen - im Unterschied zur alten katholischen Zentrumspartei der Weimarer Republik - Wähler aus beiden christlichen Konfessionen an. Die FDP knüpfte mit ihrer Programmatik an die Tradition des deutschen Liberalismus an.

     Diese vier Parteien haben in den über vier Jahrzehnten seit ihrer Gründung bedeutende Wandlungen durchgemacht. Auf Bundesebene haben sie im Lauf der Jahre alle einmal miteinander koaliert oder als Opposition gedient. Heute verstehen sie sich als Volksparteien, die alle Schichten der Bevölkerung repräsentieren. Sie haben ausgeprägte rechte und linke Flügel, welche die vielfältigen Positionen in einer Volkspartei widerspiegeln.

    Von 1983 bis 1990 war auch die Partei „Die Grünen" im Bundestag vertreten. Sie war 1979 auf Bundesebene gegründet worden und zog im Lauf der Zeit auch in mehrere Landesparlamente ein. Die Partei, die Atomkraftgegner und Protestgruppen mit pazifistischen Tendenzen vereinigt, ist aus einer radikalen Umweltschutzbewegung hervorgegangen. Bei den Bundestagswahlen 1990 scheiterten die Grünen an der Fünfprozentklausel. Den Einzug in den Bundestag schaffte aber das mit ihnen auf einer Liste vereinigte Bündnis 90. Diese Gruppierung geht auf die Bürgerrechtsbewegung zurück, die 1989/90 die Wende in der ehemaligen DDR mit herbeigeführt hat. Die Parteien „Bündnis 90" und „Die Grünen" haben sich am 14. Mai 1993 unter dem Namen „Bündnis 90/ Die Grünen" zu einer Partei vereint.

    Die PDS ist die Nachfolgerin der früheren DDR-Staatspartei Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED). Sie konnte sich im vereinten Deutschland nicht als größere politische Kraft etablieren. Die PDS kam - wie die Listenvereinigung Bündnis 90/ Grüne - nur aufgrund einer Sonderregelung für die Parteien in den neuen Bundesländern - getrennte Anwendung der Fünfprozentklausel auf die neuen und die alten Länder - in den Deutschen Bundestag. In Deutschland besteht ein Mehrparteiensystem.

      Von den 36 Parteien, die bei der ersten Bundestagswahl 1949 angetreten waren, sind im 1990 gewählten Parlament nur noch vier übrig geblieben. Diese Konzentration geht in erster Linie auf eine 1953 eingeführte und 1957 verschärfte Sperrklausel zurück. Danach kommen nur diejenigen Parteien, die mindestens fünf Prozent der abgegebenen gültigen Wählerstimmen oder drei Direktmandate erreichen, ins Parlament. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Klausel ausdrücklich akzeptiert. Ziel dieser Regelung war, eine Zersplitterung der politischen Landschaft nach den Weimarer Erfahrungen zu vermeiden und regierungsfähige Mehrheiten zu ermöglichen.

     Bei der Vertretung von nationalen Minderheiten wird auf die Sperrklausel verzichtet. So hat beispielsweise der Süd-schleswigsche Wählerverband, der die dänische Minderheit vertritt, einen Abgeordneten im Landtag von Schleswig-Holstein, obwohl er weniger als fünf Prozent der Stimmen erzielt. Ein von den Bundes- und Landtagswahlen stark abweichendes Bild bieten mitunter die Kommunalwahlen auf Kreis-und Cemeindeebene. Hier spielen die sogenannten „Rathausparteien" als freie Wählergemeinschaften häufig eine wichtige Rolle.

  Das Wahlsystem. Die Wahlen zu allen Volksvertretungen sind allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Das bedeutet:

  • allgemein = alle Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, dürfen wählen, falls das Recht nicht durch ein Gericht aberkannt wurde,
  • unmittelbar = durch die Stimme der Wähler / Wählerinnen werden die Abgeordneten ohne Einschaltung einer Zwischeninstanz (z.B. Wahlmänner) gewählt,
  • frei = gleiche, geheime und allgemeine Wahlen mit Auswahl zwischen verschiedenen Parteien oder Personen ohne Zwang,
  • gleich = jede Stimme hat dasselbe Gewicht, ganz gleich, von wem sie angegeben wird, geheim = niemand darf erfahren, was ein Bürger / eine Bürgerin gewählt hat.

    Wahlberechtigt ist jeder Deutsche, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Vorwahlen gibt es nicht. Die Kandidaten für die Wahlen werden von den Parteien aufgestellt. Das Wahlsystem zum Deutschen Bundestag ist ein „personalisiertes Verhältniswahlrecht". Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der ersten Stimme wählt er den Kandidaten seines Wahlkreises, und zwar nach relativem Mehrheitswahlrecht: Wer die meisten Stimmen erhält, ist gewählt (Erststimmen). Mit der zweiten Stimme entscheidet er über die Abgeordneten, die über die sogenannten Landeslisten der Parteien in den Bundestag gelangen (Zweitstimmen). Die Stimmen aus den einzelnen Wahlkreisen und für die Landeslisten werden so verrechnet, daß der Bundestag nahezu im Verhältnis zur Stimmenverteilung für die einzelnen Parteien zusammengesetzt ist. Hat eine Partei in den Wahlkreisen mehr direkte Mandate errungen, als ihr nach ihrem Stimmenanteil zustehen würden, so darf sie diese „Überhangmandate" behalten. In solchen Fällen hat der Bundestag mehr als die gesetzlich vorgesehene Anzahl von 656 Mitgliedern, deshalb gibt es derzeit 662 Abgeordnete. Das Wahlrecht verfolgt mit den Landeslisten das Ziel, alle Parteien gemäß ihrem Stimmenanteil im Parlament vertreten zu sehen. Zum anderen gibt die Direktwahl im Wahlkreis dem Bürger die Chance, sich für bestimmte Politiker zu entscheiden. In der Regel beweist die Bevölkerung bei den Wahlen ein starkes Interesse.

  Vereine. Viele Deutsche gehören nicht nur einem der insgesamt rund 300000 Vereine an. Das deutsche Vereins- und Verbandsleben ist außerordentlich vielfältig. Fast jeder vierte Deutsche ist Mitglied eines Sportvereins, die Gesangvereine zählen über zwei Millionen Mitglieder. In Vereinen treffen sich Schützen und Briefmarkensammler, Hundezüchter und Heimatfreunde, Karnevalisten, Kleingärtner und Amateurfunker. Hier wird das gemeinsame Hobby gepflegt, aber auch die Geselligkeit. Jugend- und Frauengruppen runden das Spektrum ab.

    Manche Vereine können in der lokalen Politik eine gewisse Bedeutung erlangen. Im örtlichen Schützen- oder Heimatverein kommen Menschen mit unterschiedlichen Parteibindungen zusammen; hier werden informelle Kontakte geknüpft, die sich im Leben der Gemeinde auswirken können. Eine politische Rolle im engeren Sinne spielen diese Vereine jedoch nicht.

     Verbände. Andere Ziele verfolgen Vereinigungen, die handfeste materielle Interessen ihrer Mitglieder vertreten. Dazu zählen vor allem die großen Verbände der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, aber auch viele andere Organisationen, die berufliche, wirtschaftliche oder soziale Interessen vertreten. So haben sich beispielsweise Hauseigentümer, Mieter, Frauengruppen, Kriegsopfer oder Autofahrer in Verbänden zusammengeschlossen. Auch Minderheiten haben sich organisiert. Die Verbände stützen sich auf sachkundige Mitarbeiter, betreiben Öffentlichkeitsarbeit, um die Bürger für ihre Anliegen günstig zu stimmen. Der Sachverstand vieler Verbände kann auch bei der Vorbereitung neuer Gesetze nutzbar gemacht werden. Ihr Einfluß ist bedeutend, doch wäre es übertrieben, von einer „Herrschaft der Verbände" in der Bundesrepublik Deutschland zu sprechen.

                           Fragen zum Thema 

  1. Wie weit reichen die Befugnisse des Präsidentenamts in    

    Deutschland und Rußland hinaus?

  1. Worin bestehen die wichtigen Aufgaben des Bundestages?
  2. Welche Rolle spielen Parteien und ihre Fraktionen im

      Parlament ?

  1. Wie viele Mitglieder entsenden die Bundesländer in den 

     Bundesrat? Wer steht an der Spitze dieses Organes?

  1. Warum wird das deutsche Regierungssystem auch als

     „Kanzlerdemokratie" bezeichnet?

6.  Auf welche Weise verhindert die Regierung die Aktivitäten   

      der Oppositionsgruppen mit einem Alternativprogramm,            

       damit sie die Regierung nicht stürzen können?

  1. Worin bestehen die Befugnisse des Bundesverfassungsgerichts ?
  2. Wie ist das Bundesverfassungsgericht organisiert ?
  3. Wie veränderte sich der Ministerialapparat seit früheren Zeiten?
  4. Kann man das Mehrparteiensystem als einen untrennbaren

      Teil der Demokratie betrachten?

11. Welche vier Wahlrechtsgrundsätze standen schon in der

        Weimarer Verfassung von 1919?

12. Warum haben Wahlberechtigte zwei Stimmen?

13.Welche Einrichtungen haben in den letzten Jahren sehr an

        Einfluss gewonnen?

14. Wie nehmen die deutschen Verbände und Vereine Einfluss auf

      die Betriebe? 

                             Aufgaben zum Thema:

  1. Berichten Sie über den Staatsoberhaupt der BRD, informieren Sie über seine Befugnisse. Vergleichen Sie die Befugnisse des Präsidenten in der BRD mit den des Präsidenten in Rußland.
  2. Versuchen Sie den Bundestag Deutschlands zu charackterisieren.
  3. Erklären Sie die Funktionen des Bundesrates. Analysieren Sie die wichtigste Aufgabe des Bundesrates.
  4. Informieren Sie uns über die Arbeit der Bundesregierung. Vergleichen Sie die Befugnisse der Regierung in Deutschland mit denen in Rußland.
  5. Charakterisieren Sie die Funktionen des Bundeskanzlers in der Bundesregierung. Vergleichen Sie sie mit Funktionen der des Präsidenten. Äußern Sie bitte Ihre Meinung dazu.
  6. Berichten Sie über die Befugnissen, Tätigkeit und Organisation des Bundesverfassungsgerichtes. Versuchen Sie einen kurzen Bericht über ähnliche Rechtsorgane Russlands zu machen.
  7. Berichten Sie über die Tätigkeit des Kabinetts der Bundesminister. Äußern Sie ihre Meinung über das Mehrparteiensystem in Deutschland. Vergleichen Sie es mit dem Parteisystem in Rußland.
  8. Informieren Sie uns bitte über die Wahlen in der Bundesrepublik. Vergleichen Sie sie mit dem Wahlsystem in Rußland.
  9. Berichten Sie über die Vereine und Verbände der Bundesrepublik. Vergleichen Sie ihre Tätigkeit mit der Tätigkeit der russischen Verbände.

                                 Wir diskutieren.

 

1. Was heisst ein demokratisches Land ? Seit wann existiert das Wort „Demokratie“? Was ist mit diesem Wort verbunden? Was können Sie über demokratische Ordnung in Europa berichten ?

2. Man spricht viel zugunsten der Monarchie als Regierungsform. 

Vergleichen Sie und geben Sie Ihre Stellungname, welche

Regierungsform (Monarchie oder Demokratie) positiver ist ?

3. Oft spricht man über die Wahlverletzungen in unserem Land. Berichten Sie über die Arbeit der Abgeordneten, ihre Rechte und Pflichte und vergleichen Sie sie mit denen in Deutschland. In  welchem Land sind Ihrer Meinung nach, die Deputierten gewissenhafter und verantwortlicher ? Bestätigen Sie ihre Antwort. 
 

                   Wortschatz zum Thema.

legislativ — законодательный, легислативный

exekutiv — исполнительный

wahrnehmen — представлять (чьи-л. интересы)

j-s Belange wahrnehmen — защищать чьи-л. интересы

Rechtsprechung fюр.отправление правосудия,

      судоговорение; судопроизводво

zusammentreten — собираться (о представительном органе

      и т. п.)

der Bundestag trat … zusammen — открылась сессия

       бундестага

völkerrechtlich — международно-правовой

zuweisen  — направлять, назначать (куда-л.)

unheilvoll — гибельный

beglaubigen — 1. заверять, удостоверять, свидетельствовать

       2.аккредитовать (посла)

entlassen   — увольнять, отчислять

verfassungsmäßig — конституционный

Zustande kommen n — осуществляться (zustande kommen)

ob unser Ausflug noch zustande kommt? — состоится ли наша

    экскурсия?

Bundesgesetzblatt n —Федеральные ведомости (ФРГ, Австрия)

vorwiegend II part. adv —преимущественно

vermögen — быть в состоянии, мочь

Stellungnahme f — высказывание (мнения, точки зрения, 

        своего отношения к чему-л.)

Vertrauen vermitteln — 1.посредничать, быть посредником

     способствовать, содействовать (чему-л.), 2.сообщать,

         передавать (опыт, знания); познакомить  (с чем-л.)

einen allgemeinen Eindruck vermitteln — давать общее

         представление

in Kontroversen — спорный вопрос, разногласие, спор;

     контроверза (книжн.)

ausgleichen vt—  выравнивать, ровнять; перен. равнять;

     уравнивать, уравновешивать, компенсировать;

     возмещать;  исправлять (ошибки),

Würde ausstrahlen перен. распространять

Würde bringt Bürde — положение обязывает

vorzeitig — досрочный; преждевременный

Auflösung f — прекращение, расторжение (договора,

     брака); отмена (собрания), ликвидация, роспуск

     (организации);

Ausschuss m-, schüsse — комитет; комиссия; коллегия

repräsentativ — 1. репрезентативный; представительный

     2. представительный, видный

besetzen — занимать (место, помещение и т. п.) занимать,

     замещать (должность);

straff — строгий (о дисциплине и т. п.)

Vorstand m — 1.правление 2.председатель

dem Vorstand angehören — входить в состав правления,

     быть членом правления

Zusammensetzung f =, -en — 1. состав (в разн.знач.);

     2. составление, образование (чего-л.)

Entschädigung f — возмещение (убытков); компенсация;

     репарация

Einkommen beziehen — получать доходы

in Anlehnung an (A) — следуя …; по образцу …

Ressort [re'so:r] n -s, -s —    ведомство

zu j-s Ressort gehören — 1. быть подведомственным кому-л.

    2. компетенция, круг деятельности

das ist mein Ressort — это по моей специальности

  die auswärtige Politik — внешняя политика

das Auswärtige Amt — Министерство иностранных дел (ФРГ)

Petitionsrecht n —право каждого гражданина подавать

    петицию  непосредственно в орган народного  

    представительства

eine große Vorarbeit leisten — проделать большую 

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