Страноведение немецкого языка

Автор работы: Пользователь скрыл имя, 06 Декабря 2011 в 18:43, курс лекций

Описание работы

Данное учебное пособие содержит лингвострановедческий материал, который поможет учащимся ближе познакомиться со страной изучаемого языка. Предлагаемый материал способствует созданию у студентов лексической базы, необходимой для последующей самостоятельной работы с материалами подобной тематики

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    2) нахождение под арестом [под стражей]

von etw.(D) Abstand nehmen — отказываться, воздерживаться

    (от  каких-л. действий)

demolieren vt — разрушать; портить

j-m Schaden zufügen — причинять [наносить] вред [ущерб,

    убыток] кому-л.

Geschädigte sub. m,f  — потерпевший, потерпевшее лицо

Zuzug m -( e) , ..züge — 1) приток, пополнение; подкрепление

    2) иммиграция, переселение

zurückführen vt ( auf A) — сводить ( к чему-л. ) auf die

    einfachsten Formen zurückführen — сводить к простейшим

    формам auf den einfachsten Ausdruck zurückführen —

    приводить к простейшему выражению

hinkend  — хромой, хромающий ein hinkender Vergleich —

    неудачное сравнение

Denkweise f —   образ мыслей [мышления]

Zuschuss m — 1) доплата; приплата; прибавка 2) субсидия,

    дотация

einziehen vt — взыскивать, взимать, собирать (налоги и т. п.)

    einen Wechsel einziehen — взыскивать по векселю 
 

                       Thema III: Bildungswesen

     Schulen. Schule ist, weil sie nicht im Grundgesetz als Aufgabe  mögliche Aufgabe des Bundes genannt, eine Aufgabe der 16 Bundesländer. Auf die Hochschulen hat der Bund Einfluss, z.B. durch Rahmenvorgaben und finanzielle Förderung. In den Ländern gibt es zum Teil Kultusminister, die für Schule und Hochschule zuständig sind. Häufig jedoch gibt es eine Trennung in Kultusminister – hauptsächlich für Schule zuständig - und Wissenschaftsminister (unterschiedliche Bezeichnungen) - zuständig für Fachhochschulen, Kunsthochschulen, Universitäten und weitere wissenschaftliche Einrichtungen. Alle diese Ministerinnen und Minister aus den Bundesländern kommen regelmäßig in der ständigen Einrichtung Kultusministerkonferenz (KMK) zusammen und legen in Beschlüssen Grundlinien fest, die dann allerdings in den einzelnen Ländern erst durch entsprechende Gesetze Wirkung erlangen. So soll die Einheitlichkeit des Bildungswesens in Deutschland gesichert werden.

    Der Grundaufbau des Schulwesens in Deutschland ist soweit einheitlich, dass ein Wechsel von einem Bundesland in ein anderes Bundesland möglich ist. Dabei kann es allerdings zu Schwierigkeiten wie bei jedem Schulwechsel kommen.

    Ab dem Alter von 3 Jahren können die Kinder, die in Deutschland leben, in einen Kindergarten gehen. Die gesetzliche Verpflichtung, für jedes Kind einen Kindergartenplatz bereit zu halten, ist in den westlichen - im Gegensatz zu den östlichen - Bundesländern noch nicht erreicht. Der Kindergarten wird in Westdeutschland von den Kindern meist nur vormittags besucht, in Ostdeutschland überwiegend den ganzen Tag, eine Regelung, die noch aus der DDR stammt. Die Kindergärten haben einen allgemeinen Erziehungsauftrag, d.h. es geht um Sprachförderung, musische Förderung, Förderung der Kreativität, soziale Erziehung, d.h. insgesamt die Entwicklung der Kinder. Der Kindergarten gehört nicht zum staatlichen Schulsystem, sondern zum Bereich der Jugendhilfe. Träger der Kindergärten sind weit überwiegend Kirchen, Wohlfahrtsverbände und Gemeinden, manchmal auch Betriebe und Vereine.

    Im Mittelpunkt der erzieherischen Arbeit steht das soziale Lernen

mit dem Ziel einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Die Kinder lernen vor allem spielerisch.

    In vier Bundesländern besteht ein Rechtsanspruch auf Besuch des Kindergartens. Von 1996 an gilt dieses Recht im gesamten Bundesgebiet. Jedoch bleibt der Besuch des Kindergartens freiwillig. Neben Ländern, Gemeinden und Trägern leisten Eltern einen Beitrag zur Finanzierung des Kindergartens. Heute besuchen rund 80 Prozent aller Kinder zwischen drei und sechs Jahren einen Kindergarten.

    Mit 6 Jahre beginnt die Schulpflicht für Kinder. Sie besuchen zunächst gemeinsam die Grundschule. In den meisten Bundesländern geht die Grundstufe von Klasse 1 bis Klasse 4, in einigen bis Klasse 6. In einigen Ländern wird auch eine Förder- oder Orientierungsstufe für die Klassen 5 und 6 angeboten. Danach trennen sich zumeist die Wege der Kinder, es sei denn sie besuchen eine Gesamtschule, in der alle Schülerinnen und Schüler noch bis zur 10. Klasse zusammenbleiben. Gesamtschulen gibt es einmal in additiver Form, d.h., dass Hauptschule, Realschule und Gymnasium unter einem Dach sind. Häufig sind es aber integrierte Gesamtschulen, in denen die Schülerinnen und Schüler eines Jahrgangs gemeinsam unterrichtet werden und nur in einige Fächern - meist Englisch und Mathematik -Leistungskurse besuchen. Die meist übliche Trennung sieht Hauptschule, Realschule und Gymnasium vor. Sie ist eine frühe Verteilung unterschiedlicher Lebenschancen. Sie fördert drei „Schichten“ der Bildung. Vor allem in den neuen Ländern versucht man zum Teil andere Wege mit lediglich einer Zweiteilung, z.B. in eine Realschule bis zum 9. oder 10. Schuljahr und Gymnasium.

    Die Hauptschule - wie der Name sagt, ursprünglich gedacht für die meisten Schülerinnen und Schüler vermittelt eine allgemeine Bildung. Ihr Abschluss berechtigt zur Aufnahme aller Lehrberufe, kann jedoch auch Ausgangspunkt für Fachschulen sein. Der Trend geht zu Realschule und Gymnasium. So besuchen in manchen Gemeinden nur noch wenige Schülerinnen und Schüler, oft weniger als ein Viertel, die Hauptschule. Rund ein Drittel der Kinder besucht im Anschluss an die Grundschule die Hauptschule. Wer diese nach neun oder zehn Jahren verlässt, tritt meist in die Berufsausbildung ein (und besucht daneben mindestens bis zum 18. Lebensjahr eine Berufsschule). Der erfolgreiche Abschluss der Hauptschule öffnet den Weg zu vielen Ausbildungsberufen ins Handwerk und Industrie. Das Lernangebot der Hauptschule ist zunehmend anspruchsvoller geworden: So erhält beispielweise heute fast jeder Hauptschüler Unterricht in einer Fremdsprache (meist Englisch) und in Arbeitstlehre, um ihm den Weg in die Berufsausbildung zu erleichtern.

    In manchen Städten mit vielen Menschen anderer Kultur sind mehr Kinder nicht deutscher Abstammung in den Klassen der Hauptschulen als Kinder deutscher Abstammung. Im Regelfall endet die Hauptschule nach der 9. Klasse, es gibt jedoch auch Möglichkeiten, den erweiterten Hauptabschluss nach 10 Schuljahren zu erreichen.

    Die Realschule steht zwischen Hauptschule und höherer Schule. Sie umfasst in der Regel sechs Jahre von der 5. bis zur 10. Klasse und endet mit dem Realschulabschluss, auch Mittlere Reife genannt. Mit diesem Abschluss können Fachschulen, Fachoberschulen oder auch Gymnasien in Aufbauzügen besucht werden. Die meisten Abgänger nehmen jedoch eine Berufsausbildung auf. Für viele Lehrberufe erwartet man heute diesen mittleren Schulabschluss. Er gilt als Voraussetzung für eine mittlere Laufbahn in der Wirtschaft oder im öffentlichen Dienst. Ein Drittel aller Schüler erreicht den mittleren Abschluss.

Das Gymnasium wird mit dem Abitur abgeschlossen. In allen westdeutschen Ländern, dazu in Berlin und Brandenburg, kann das Abitur nach 13 Schuljahren erworben werden, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen bereits nach 12 Jahren. Es gibt Bestrebungen, in allen Ländern die Schulzeit bis zum Abitur auf 12  Schuljahre  festzulegen.  Das  Gymnasium  ist die traditionelle höhere Schule in Deutschland. Ihre frühere Gliederung in altsprachliches, neusprachliches und mathematisch-naturwissenschaftliches Gymnasium gibt es heute kaum noch. Die Regel ist heute in den Gymnasien der alten Bundesländer die reformierte Oberstufe (11. bis 13. Schuljahr), in der ein Kernsystem die herkömmlichen Klassenverbände abgelöst hat. In den Kursen sollen sich die Schüler neben bestimmten Pflichtgebieten hautpsächlich mit den Fächern beschäftigen, die sie besonders interessieren und welche ihren Neigungen entsprechen. Durch diese Wahlmöglichkeiten wird ihnen der Übergang zur Hochschule erleichtert. Neben den Gymnasien mit reformierter Oberstufe gibt es noch Sonderformen wie z.B. das Wirtschaftsgymnasium oder das Technische Gymnasium. Zur Zeit wird darüber diskutiert, ob die Dauer der Schulzeit bis zum Erreichen der allgemeinen Hochschulreife bundeseinheitlich auf zwölf Jahre verkürzt werden soll. Die Entscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz darüber ist vorgesehen. 
 

      
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Das Abitur ist im Regelfall Voraussetzung für ein Universitätsstudium und bietet auch für qualifizierte Ausbildungsgänge ermöglicht und zum Studium an den Fachhochschulen berechtigt.

    An allen Schulen ist ab dem 5. Schuljahr eine Fremdsprache Pflicht, im Regelfall Englisch.

    Berufsausbildung. Die meisten Absolventen von Haupt- und Realschulen oder entsprechenden Schulen in ostdeutschen Bundesländern, aber auch einige aus Gymnasien, suchen sich nach der Schule einen Ausbildungsplatz in einem Betrieb. In Deutschland gibt es das duale System der Berufsausbildung: Der oder die Auszubildende ist in einem Betrieb tätig und besucht daneben ein oder zwei Tage die Berufsschule. Auf diese Weise soll eine praktische und theoretische Qualifikation erreicht werden. Im Unterricht wird neben allgemeinbildenden Fächern jener Teil der vorwiegend fachtheoretische Kenntnisse vermittelt, die der Jugendliche hier besser und in breitem Umfang als im Betrieb lernen kann. Die Leistungen werden in einem Abschlusszeugnis bescheinigt. Die Berufsschule ist auch Pflichtschule für alle Jugendlichen, die noch nicht 18 Jahre alt sind und keine andere Schule besuchen. Im sogenannten Burufsvorbereitungsjahr eignen sich diese Schüler ein theoretisches Berufswissen an und können sich so leichter für eine Ausbildungsrichtung entschließen.

    In dem umfangreichen System der beruflichen Schulen gibt es neben der Berufsschule noch viele andere auf Berufe vorbereitende Angebote, z.B. Fachschulen, die mit einem Beruf oder der Vorbereitung auf einen Beruf enden, Fachoberschulen, die zur Fachhochschulreife führen. Außerdem gibt es berufliche Gymnasien, die auf spezielle Studiengänge vorbereiten. In einigen Versuchen wird auch gleichzeitig Berufsausbildung und Abitur angeboten.

    Die praktische Ausbildung im Betrieb, die „Lehre“, dauert je nach Beruf zwei bis dreieinhalb Jahre, im Durchschnitt jedoch drei Jahre. Eine Ausbildung ist für Jugendliche nur in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen zugelassen. Wer im Besitz des Abiturs ist, kann die Lehrzeit um ein halbes Jahr verkürzen. Bei besonders guter Leistung während der Ausbildungszeit kann die Verkürzung ein weiteres halbes Jahr betragen. Der Lehrling erhält eine jährlich steigende Ausbildungsvergütung. Die Ausbildungsordnungen werden zusammen mit den Wirtschftsverbänden, den Unternehmerorganisationen und den Gewerkschaften vorbereitet und von den zuständigen Bundesministern erlassen. Sie legen fest, welche Materie gelernt und geprüft werden muss. Die Prüfung erfolgt durch Ausschüsse der Selbstverwaltungsorgane der Wirtschaft (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer) und ähnliche Stellen.

    Die Schulpflicht endet mit dem 18. Lebensjahr oder mit dem Abschluss einer Ausbildung. Jugendliche, die keine Ausbildung machen, sondern gleich als (Hilfs-) Arbeiter /Arbeiterinnen tätig werden, müssen dennoch bis zu Vollendung des 18. Lebensjahres an einem Tag die Berufsschule besuchen.

    Die Zahl der Ausbildungsplätze ist zur Zeit - insbesondere in den neuen Bundesländern - zu gering, so dass viele junge Menschen auf weitere schulische Ausbildung ausweichen, ohne damit die Sicherheit zu haben, einen Beruf erlernen zu können.

    Ausländische Jugendliche in Deutschland haben es schwerer als ihre deutschen Altersgenossen. Ihre Schulbildung wird oft mit der Hauptschule beendet, nur wenige erreichen das Gymnasium. Ihre Chancen bei der Berufswahl sind deshalb weniger gut, zumal sich viele Jungedliche zwischen zwei Kulturen bewegen. Sie entscheiden sich für eine noch engere Palette von Berufen als die deutschen Jugendlichen (die Jungen z.B. für den Kfz-Mechaniker, die Mädchen für den Beruf der Arzthelferin, der Schneiderin oder der Bürohilfe).

    Ausschlagend für die Berufswahl ist das Ziel, eine unabhängige Existenz aufzubauen und den Lebensstandard, auch der Familie, dauerhaft zu verbessern.

    Studium, Hochschule. Die älteste deutsche Hochschule, die Universität Heidelberg, wurde 1386 gegründet. Mehrere andere Universitäten haben bereits ihre Fünfhundertjahrfeier hinter sich, darunter die traditionsreichen Universitäten von Leipzig (gegründet 1409) und Rostock (gegründet 1419). Daneben bestehen auch ganz junge Universitäten - mehr als 20 sind erst nach 1960 gegründet worden.Im 19. und in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts war für die Universitäten das Bildungsideal bestimmend, das Wilhelm von Humboldt in der 1810 gegründeten Universität Berlin zu verwirklichen suchte. Die Hochschule Humboldtscher Prägung war für eine kleine Zahl von Studenten gedacht. Sie sollte vor allem eine Stätte reiner Wissenschaft, zweckfreier Forschung und Lehre sein. Dieses Ideal entsprach zunehmend nicht mehr den Erfordernissen der modernen Industriegesellschaft. Neben den sich nur langsam entwickelnden Universitäten entstanden Technische Hochschulen, Pädagogische Hochschulen und – insbesondere in den 70er und 80er Jahren des 20. Jahrhunderts -Fachhochschulen. Auch die Bildungspolitik wandelte sich: Die Öffnung der Hochschulen grundsätzlich für alle jungen Menschen wurde allgemein anerkanntes Ziel der Hochschulpolitik.

    Neben ihren Aufgaben in der Lehre bilden die Hochschulen in Deutschland das Fundament der Forschung. Durch ihre Arbeit im Bereich der Grundlagenforschung tragen sie maßgeblich zum hohen Leistungsniveau der Forschung in Deutschland bei.

    Organisation der Hochschulen. Die Hochschulen sind (mit Ausnahme einiger privater, insbesondere kirchlischer Hochschulen, der Universitäten der Bundeswehr und der Verwaltungshochschule des Bundes) Einrichtungen der Länder. Der Bund regelt die allgemeinen Grundsätze des Hochschulwesens und beteiligt sich insbesondere an der Finanzierung des Hochschulbaus und der Hochschulforschung.

    Die Hochschule hingegen hat das Recht der Selbstverwaltung. Sie gibt sich im Rahmen der Gesetze eine eigene Verfassung.

    Geleitet wird die Hochschule von einem hauptamtlichen Rektor oder Präsidenten, der auf mehrere Jahre gewählt wird. In der Selbstverwaltung gilt das Prinzip einer funktionsgerecht abgestuften Mitwirkung aller Hochschulmitglieder nach dem Modell der „Gruppenuniversität“. Für die Beteiligung an der Willensbildung der Hochschule bilden entsprechend ihrer Qualifikation, Funktion, Verantwortung und Betroffenheit die Professoren, die Studierenden, das weitere wissenschaftliche und künstlerische Personal sowie die sonstigen Mitarbeiter grundsätzlich je eine Gruppe. In den meisten Bundesländern verwaltet die Studentenschaft ihre Angelegenheiten selbst.

    In der Bundesrepublik Deutschland gibt es ca. 300 staatliche bzw. staatlich anerkannte Hochschulen. Man unterscheidet Universitäten, Technische Universitäten (TU) und Hochschulen einer bestimmten Fachrichtung (z.B. Theologie, Medizin), Pädagogische Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Gesamthochschulen (Universität mit Fachhochschule; nur in Hessen und Nordrhein-Westfalen) und Fachhochschulen. Fachhochschulen bieten kürzere Studiengänge und eine praxisbezogene Ausbildung während des Studiums. Eine weitere Studienmöglichkeit ist das Fernstudium. Die Studentinnen und Studenten werden hierbei über schriftliche und audiovisuelle Medien angeleitet.

    Seit den sechziger Jahren erleben die westdeutschen Hochschulen einen ständig wachsenden Zustrom an Studenten. Für die Jahre ab 2000 sagen Bildungspolitiker einen Anstieg der Schülerzahlen voraus, der zu weiter wachsenden Studentenzahlen führen werde. Zur Zeit beginnen in Westdeutschland ca. 30% eines Altersjahrgangs, in Ostdeutschland etwa 10% mit dem Studium an einer Fachhochschule oder Universität. Oft sind es Zukunftsängste oder Stellenmangel in dem angestrebten Beruf, die eine schnelle Berufsentscheidung verhindern. Hinzu kommt, dass der Stellenwert mittlerer Berufsabschlüsse, vor allem der des Hauptschulabschlusses, stark gesunken ist und die Anforderungen für den Berufseintritt oft unnötig nach oben geschraubt werden. Die Hochschulen sind somit zu den wichtigsten Ausbildungsstätten für junge Leute geworden.

    Diese Entwicklung spiegelt auch einen Wandel der industriellen Gesellschaft wider: sie legt mehr Wert auf planerisches und konzeptionelles Arbeiten als auf handwerkliches Können. Bildungspolitiker warnen vor einer ungebremsten Hochschulexplosion, die mehr Akademiker produziert, als die Wirtschaft gebrauchen kann. Sie beurteilen den „Run“ auf die Hochschulen auf Kosten einer berufsspezifischen Fachausbildung als eine deutliche Fehlenentwicklung. Es gibt auch Stimmen, die lediglich kritisieren, dass es die Hochschulpolitik versäumt habe, sich rechtzeitig auf die steigende Zahl von Studenten einzustellen. Man verweist darauf, dass im internationalen Vergleich in der Bundesrepublik sogar weniger Akademiker ausgebildet werden als anderswo. Tatsache ist, dass der Staat beim Ausbau von Studiengängen und beim Hochschulbau fast unverantwortlich spart.

    Die Hörsäle in den Hochschulen der alten Bundesländer sind überfüllt; 1,69 Millionen Studenten drängten 1992 / 93 in die Hochschulen. Die Studienbedingungen in den Massenuniversitäten sind nicht gut: wenige Praktikumsplätze, zuwenig Geld für Bibliotheken, zu wenige Studentenwohnungen, Numerus clausus in wichtigen Fächern (d.h. nur eine bestimmte Zahl von Studenten wird für ein Fach zugelassen). Die Folge ist, dass fast ein Drittel der Studenten vorzeitig aufgeben.

    Seit 1971 gibt es das BAföG (= Bundes-Ausbildungsförderungsgesetz). Ungefähr 30% der Studenten in den alten Bundesländern (und 90% in den neuen) können es aufgrund ihrer finanziellen Lage beanspruchen. Die BaföG-Beträge reichen aber nicht aus; viele bekommen Geld von Zuhause oder jobben neben dem Studium. Dadurch verlängert sich die zum Teil schon geregelte Studienzeit.

    In den alten Bundesländern konzentrieren sich die Studierenden bei der Wahl ihres Studienortes auf nur 10 von insgesamt 60 Universitäten: auf die Ludwig-Maximilians-Universität München (63 400), die Freie Universität Berlin (61 000), die Universitäten in Köln (50 400), Münster (43 800) und Hamburg (50 400). Es folgen Bonn, Aachen mit der größten Technischen Hochschule, Bochum, Frankfurt am Main und die TU (Technische Universität(Berlin). Die 123 Fachhochschulen mit insgesamt 372 200 Studierenden sind gleichmäßiger belegt als die Universitäten und Hochschulen. (Zahlen nach: Statistisches Jahrbuch 1993 und Jahrbuch der Bundesrepublik Deutschland 92 / 93).

    70% der Studenten streben derzeit eine berufsspezifische Ausbildung außerhalb der Forschung an. Darum nehmen heute die Hochschulen Abschied von der Tradition der Einheit von Forschung und Lehre, wie es von Anfang an das Bildungsideal war. Eine grundlegende Bildungsreform wird damit unausweichlich: erstens die Auswertung der Fachhochschulen gegenüber den Universitäten, also der beruflichen Bildung (Ingenieurwesen, Wirtschaft, Sozialwesen), und zweitens die zeitliche und inhaltliche Straffung des Studiums.

    Nach der Wende gestaltete man das ostdeutsche Hochschulsystem völlig um und „wickelte“ politisch belastete Fachbereiche „ab“, vor allem die Geistes-, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften, d.h. man löste sie auf und gründete sie meist mit Hilfe westlicher Professoren neu. Kommissionen überprüften die Hochschullehrer auf ihre moralische Integrität und besetzten Lehrstühle neu.

    Die Umgestaltung war insgesamt ein noch nie dagewesener Kraftakt, der Unsicherheit, teilweise Panik, aber auch Zuversicht für einen Neuanfang mit sich brachte. Inzwischen ist nicht nur die Wirtschaft, sondern auch das Bildungssystem auf dem Weg der Erneuerung ziemlich weit gekommen. Insgesamt bekommen die Ost-Hochschulen heute gute Noten: keine überfüllten Hörsäle, gute Studienbedingungen, persönliche Kontakte zu Professoren und Kommilitonen sowie vielfach komplett neu angeschaffte Geräte, Rechner und Einrichtungen.

    Studium und Studierende. Die Jugendlichen mit Fachhochschulreife oder Hochschulreife, die nicht in eine Ausbildung gehen oder gleich beruflich tätig werden, studieren zum größten Teil. Fachhochschulen führen nach 3 Jahren zu einem an der Praxis orientierten höheren Berufsabschluss. Absolventen und Absolventinnen bekommen nach erfolgreichem Studium ein Diplom mit der entsprechenden Fachbezeichnung z.B. Dipl.-Ingenieur. Zur Unterscheidung von Universitätensabsolventen soll dahinter in Klammern FH= Fachhochschule geführt werden.

    In Deutschland gibt es zurzeit 177 Fachhochschulen mit 449.046 - meist männlichen - Studierenden.

    An 90 Universitäten in Deutschland kann ein Universitätsstudium absolviert werden. Fast alle Universitäten sind staatlich, d.h. werden von den jeweiligen Bundesländern finanziert. An diesen staatlichen Universitäten besteht eine starke Selbsverwaltung, d.h. Professorinnen und Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Studentinnen und Studenten und die übrigen an der Universität tätigen, bilden Gremien, in denen Beschlüsse gefasst werden, die zum Teil sofort in Kraft treten, zum Teil stattlicher Genehmigung bedürfen. In den 16 Bundesländern ist die Organisation der Universitäten unterschiedlich. Es gibt Universitäten unter Leitung von Professorinnen und Professoren, die auf 2 oder 3 Jahre zum Rektor oder Rektorin gewählt werden, andere haben einen auf 5 oder mehr Jahre gewählten Präsidenten oder Präsidentin mit größeren Vollmachten. Die Bundeswehr unterhält auch Hochschulen, das Studium gehört dort mit zur Ausbildung der Offiziere. Alle Universitäten haben Aufgaben der Forschung und der Lehre.

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